Der Elternrat arbeitet mit verschiedenen Institutionen und Gremien zusammen.
Innerhalb der Schule Kielortallee sind dies die Schulleitung und die Schulkonferenz. Und natürlich die Klassenelternvertreter.
Weiterhin der Kreiselternrat und die Elternkammer.
Diese Einrichtungen bilden den Rahmen, in dem sich der Elternrat bewegt:
Elternrat
Die gesetzliche Grundlage für den Elternrat befindet sich im § 72 Abs. 2 des Schulgesetzes:
"Der Elternrat soll
- die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
- mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken,
- sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen."
Außerdem hat der Elternrat die Aufgabe, die Mitglieder der Schulkonferenz und des Kreiselternrates zu wählen. Bei wichtigen Fragen muß der Elternrat vorher angehört werden.
Für unsere Schule besteht der Elternrat gemäß Schulgesetz aus 9 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern. Jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres wird von den Klassenelternvertretern ein Drittel der Mitglieder für drei Jahre gewählt. Die Ersatzmitglieder werden jeweils für ein Jahr gewählt. Gewählt werden darf jedes Elternteil, also nicht nur die Klassenelternvertreter!
Die offiziellen Sitzungen des Elternrates finden außerhalb der Ferien etwa alle sechs bis acht Wochen im Lehrerzimmer statt. An diesen Sitzungen können alle interessierten Eltern teilnehmen. Die Termine werden jeweils im Infokasten am Eingang und auf unserer Homepage bekannt gegeben. Die Klassenelternvertreter erhalten eine schriftliche Einladung
Klassenelternvertreter
Für jede Klasse werden von den Eltern zu Beginn des Schuljahres zwei Klassenelternvertreter sowie zwei Vertreter gewählt. Auch die Klassenelternvertreter sind gesetzlich verankert. Ihre Aufgaben sind im § 70 Abs.1 des Hamburger Schulgesetzes verankert:
"[...] Sie haben insbesondere die Aufgabe,
- die Beziehungen der Eltern einer Klasse oder - wenn keine Klassenverbände bestehen - einer Schulstufe untereinander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen,
- bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,
- die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren,
- den Elternrat zu wählen,
- die Schule und die Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen."
Die Klassenelternvertreter haben in allen Fragen, die die Klasse angehen, ein Mitspracherecht. Sie können Elternabende einberufen und sind für die Gestaltung der Elternabende (mit-)verantwortlich.
Mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres werden alle Klassenelternvertreter zu einer Vollversammlung eingeladen, auf der die neuen Mitglieder des Elternrates gewählt werden.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist als oberstes Entscheidungsgremium im §52 des Schulgesetzes verankert:
"(1) Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule sowie - an beruflichen Schulen - den Betrieben.
(2) Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat, Lehrerkonferenz und Schulbeirat können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge unterbreiten."
Die Einzelheiten der Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz füllen in etwa eine DIN A4-Seite (§ 53 des Schulgesetzes). Sie reichen von einem Schulprogramm (das die pädagogischen Ziele der Schule festlegt) über die Hausordnung und und den Namen der Schule bis hin zur Einrichtung von Betreuungsangeboten. Vor wichtigen Entscheidungen der Behörde, die die Schule betreffen, muss die Schulkonferenz ebenfalls gehört werden (§ 54).
Die Sitzungen der Schulkonferenz sind - außer zu Personalangelegenheiten - schulöffentlich. Alle Eltern können also daran teilnehmen.
Der Elternrat wählt vier Eltern als Mitglieder der Schulkonferenz und vier weitere als ihre Stellvertreter. Außerdem sind vier Lehrer, die Schulleiterin und ein Mitglied des sonstigen Personals Mitglied der Schulkonferenz.
Kreiselternrat
"Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern". So steht es in § 75 des Schulgesetzes. Außerdem soll der Kreiselternrat eine Stellungnahme zu Schließungen, Teilungen und Zusammenlegung von Schulen abgeben.
Im Kreiselternrat ist jede Schule mit einem Mitglied vertreten. Die Schule Kielortallee gehört zum Schulkreis 31, Eimsbüttel-Süd.
Elternkammer
Die Elternkammer ist das Vertretungsorgan aller Hamburger Eltern (näheres siehe §81 Schulgesetz). Aus jedem Schulkreis werden zwei Mitglieder in die Elternkammer gewählt. In der Elternkammer soll jede Schulform, also auch die Grundschulen, durch mindestens vier Mitglieder vertreten sein.
Die Elternkammer hat eine eigene Homepage mit allgemeinen und aktuellen Informationen zur Schulpolitik, einer Mailingliste und einem Newsletter.