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Kammern

Die Kammern sind die hamburgweite Interessenvertretung der jeweiligen Gruppe. Der Landesschulbeirat soll der Zusammenarbeit zwischen den Gruppierungen an den Schulen. Die Zusammensetzung und Aufgaben dieser Gremien sind in den §§79-83 des Hamburgischen Schulgesetzes geregelt.

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Elternvereinigungen und andere Elternräte

Umliegende (weiterführende) Schulen

Spätestens während das erste eigene Kind in der vierten Klasse ist werden die folgenden Links interessant:

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